herzlich willkommen auf der ERASMUS+-Seite des Instituts für Ernährungswirtschaft und Verbrauchslehre!
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht und einige Tipps rund um das Auslandsstudium mit ERASMUS+.
Sollten Sie sich für das Austauschprogramm interessieren, ist der erste Schritt der Besuch einer allgemeinen Informationsveranstaltung des International Centers, die einen Überblick gibt und erste Fragen klärt. Die aktuellen Termine der Veranstaltungen und allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des International Centers.
Auch die FAQs bieten Ihnen wichtige Hinweise und Hilfestellung.
Darauf aufbauend können Sie gerne für eine weitergehende Beratung persönlich im Institut vorbeikommen.
Die Sprechstunde findet immer mittwochs zwischen 15 und 16 Uhr (Institut für Ernährungswirtschaft und Verbrauchslehre, Raum 114a) statt.
Im Rahmen des europäischen Austauschprogramms ERASMUS+ besteht für interessierte Studierende die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren. Dabei können Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, anerkannt werden. Zudem werden die Studiengebühren an der Gastuniversität übernommen und die Teilnehmer am ERASMUS+-Programm erhalten einen monatlichen finanziellen Zuschuss in Form eines Stipendiums.
- Auf einen Blick -
wichtige Auslandserfahrung sammeln und ein fremdes Land erleben
Sprachkenntnisse verbessern
das Studium vertiefen und den Horizont erweitern
die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt bekommen
keine Studiengebühren zahlen
ein monatliches Stipendium erhalten
unkompliziertes Bewerbungsverfahren
Partneruniversitäten
Nachdem Sie an einer Informationsveranstaltung des International Centers teilgenommen haben, geht es für Sie daran herauszufinden, an welcher Partneruniversität Sie studieren möchten. Die aktuellen Partnerhochschulen der einzelnen Institute finden Sie in der Liste des International Centers.
Informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der für Sie in Frage kommenden Gasthochschulen über deren ERASMUS+-Programm.
Für Bachelorstudierende: Ausdruck der Leistungsübersicht
Für Masterstudierende: Kopie des Bachelor-Zeugnisses und Ausdruck der Leistungsübersicht
Sprachzertifikate, falls vorhanden
Zeugnisse müssen nicht beglaubigt werden - es reicht eine Kopie.
Bitte geben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen persönlich während der Sprechzeiten ab oder vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zur Zeit auf Grund der Corona-Pandemie per E-Mail an erasmus@food-econ.uni-kiel.de ein.
Bewerbungsfristen
Die Fristen gelten immer für das nächste Winter- und das darauf folgende Sommersemester, da die Vergabe der Plätze stets für das gesamte Hochschuljahr erfolgt. Beachten Sie daher bitte, dass Sie sich für einen Platz im Sommersemester bereits ein Jahr im Voraus bewerben müssen.
Abgabe der Bewerbung: 15.01. Vergabe von Restplätzen: 20.05.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Learning Agreement
Nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal des International Centers. Hier werden Sie weiter durch das allgemeine Bewerbungsverfahren geleitet und erhalten beim entsprechenden Workflow-Schritt dann auch das Formular für das Learning Agreement als Download.
Was das Learning Agreement ist
Bevor Sie Ihr Auslandssemester beginnen, müssen Sie mit dem/der Koordinator/in an Ihrem Institut ein Learning Agreement vereinbaren. Mit diesem Learning Agreement zeigen Sie, dass Sie sich über das Kursangebot an der Partneruniversität informiert haben und bereit sind, eine hinreichende Anzahl an ECTS-Punkten (mind. 15 ECTS) zu erwerben.
Ein einmal unterschriebenes Learning Agreement ist nicht in Stein gemeißelt. Häufig sind nachträgliche Änderungen schon deswegen notwendig, weil auch bei den Partneruniversitäten Kurse kurzfristig ausfallen oder durch andere Kurse ersetzt werden können bzw. eine maximale Teilnehmergrenze für den Kurs erreicht ist. In diesem Fall füllen Sie bis vier Wochen nach Ihrer Ankunft das entsprechende Formular zur Änderung des Learning Agreements aus, lassen es von der Partnerhochschule und Ihrem/Ihrer Koordinatoren/in unterschreiben und laden es im Online-Portal des International Centers hoch.
Was das Learning Agreement nicht ist
Das Learning Agreement ist keine Garantie, dass Sie die gewählten Kurse für Ihr Studium anerkannt bekommen! Ihr/Ihre Koordinator/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift lediglich, dass der von Ihnen gewählte Umfang der Kurse angemessen für eine ERASMUS+-Förderung ist.
Weitergehendes ist nicht möglich, da Ihr/Ihre Koordinator/in nicht weiß, welche Kurse Sie in Ihrem Studium bereits belegt haben und wie sehr diese sich mit der Auswahl auf Ihrem Learning Agreement überschneiden.
Anerkennung der Studienleistungen
Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen werden nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes auf Antrag durch den Prüfungsausschussvorsitzenden anerkannt. Überwiegend erfolgt die Anerkennung für den Bereich der fachrichtungs- oder studiengangsübergreifenden Wahlpflichtmodule im Abschluss Bachelor of Science bzw. Master of Science.
Für das Anerkennungsverfahren benutzen Sie bitte die auf den Internetseiten des Prüfungsamtes zur Verfügung stehenden Formulare.
Wichtige Hinweise
Um im Ausland erworbene Prüfungsleistungen später für Ihr Kieler Studium anerkannt zu bekommen, müssen drei Grundvoraussetzungen beachtet werden.
Das Kursniveau muss passen!
Für Ihr Bachelor-Studium werden Bachelor-Kuse anerkannt; für ihr Master-Studium werden Master-Kurse anerkannt. Sprachkurse können für ein Masterstudium nicht anerkannt werden. Sollten Sie hinsichtlich der Anerkennung eines Kurses unsicher sein, halten Sie vor Ihrem Auslandssemester Rücksprache mit dem/der Dozent/in, in dessen Themenspektrum die Modulinhalte am ehesten fallen, und lassen Sie sich die Einstufung als Bachelor- oder Mastermodul schriftlich bestätigen.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen als fachrichtungs- oder studiengangsübergreifendes Wahlpflichtmodul darf es keine oder nur minimale Überschneidungen zu Modulen geben, die Sie bereits in Kiel belegt haben oder noch belegen müssen.
Kurse, die Sie an der CAU nicht für Ihr Studium anerkannt bekommen (würden), bekommen Sie auch dann nicht anerkannt, wenn Sie diese an einer anderen Universität in einer fremden Sprach belegen. Bei der Anerkennung für den Bereich der fachrichtungs- oder studiengangsübergreifenden Wahlpflichtmodule muss keine Äquivalenz zu den an der CAU angebotenen Wahlmodulen hergestellt werden - nur eine Überschneidung der Inhalte mit bereits belegten Modulen muss ausgeschlossen werden. Achten Sie also darauf, keine Kurse "doppelt" zu belegen.
Um ein Pflicht- oder Wahlpflichtmodul im Auslandssemester anstatt in Kiel zu belegen, müssen die Inhalte nahezu identisch sein.
Bitte setzen Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem/der Modulverantwortlichen des Pflicht- oder Wahlpflichtmoduls hier in Kiel in Verbindung und lassen Sie sich die Äquivalenz schriftlich bestätigen.
Weitere Informationen
ERASMUS+ des Instituts für Humanernährung und Lebensmittelkunde
Eine Beantragung von Auslands-BaföG zusätzlich zur ERASMUS+-Förderung wird empfohlen. Auslands-BaföG ist zu 100% bezuschusst und muss nicht zurückgezahlt werden. Wer in Deutschland kein BaföG erhält, hat wegen der eventuell höheren Fördersätze im Ausland trotzdem Chancen auf eine Bewilligung von Ausland-BaföG. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der BaföG-Anträge richtet sich hierbei nach dem Zielland.